Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Tätigwerden der Firma AS Immobilien International Kilic, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Sie werden Vertragsbestandteile durch Erteilung eines Auftrages, Rückfragen bzw. Inanspruchnahme weiterer Leistungen auf ein Angebot, stillschweigende Annahme unserer Dienste oder Verwendung der von der Firma AS Immobilien International Kilic angegebenen Informationen. Die Firma AS Immobilien International Kilic übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Grundstücks-, Geschäfts- und Hypothekenmakler aus.
1§: Mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, der Annahme von Angeboten und der Aufnahme von Verhandlungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
2§: Die von der Firma AS Immobilien International Kilic angebotenen Objekte befinden sich teilweise im Ausland und auch teilweise in der Zwangsversteigerung. Gleichwohl ist häufig noch ein freihändiger Kauf möglich. Näheres ergibt sich jeweils aus den Exposés, die wir kostenlos und unverbindlich zur Verfügung stellen.
3§: Die Firma AS Immobilien International Kilic (Makler) ist berechtigt, auch für den anderen Teil tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen.
4§: Die von uns weitergegebenen Objektinformationen stammen überwiegend von Dritten bzw. überwiegen vom Auftraggeber - Eigentümer und können auf deren Richtigkeit nicht immer überprüft werden. Für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen können wir daher keine Gewähr übernehmen. Irrtümer und Zwischenverfügungen bleiben vorbehalten.
5§: Alle Informationen und insbesondere die Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diese dürfen daher nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeleitet werden. Kommt es aufgrund eines entsprechenden Verstoßes zu einem Hauptvertrag des Dritten oder einer anderen Person, an die der Dritte die Unterlagen weitergereicht hat, so ist unser Kunde verpflichtet, die vereinbarte Provision zu zahlen.
6§: Sind vom AS Immobilien International Kilic (Makler) mitgeteilte Gelegenheiten zum Vertragsschluss bereits bekannt, so muss dies dem Makler (AS Immobilien International Kilic) spätestens binnen 8 Tagen mit schriftlichem Herkunftsnachweis mitgeteilt werden. Andernfalls kann sich der Kunde auf frühere Kenntnis oder anderweitigen Nachweis nicht mehr berufen.
7§: Eine Honorarpflicht entsteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Dies liegt beispielsweise dann vor, wenn der Kunde durch einen von uns benannten Interessenten eine andere Gelegenheit zum Vertragsabschluss erfährt oder das Geschäft mit dessen Rechtsnachfolger eingeht. Ebenso entsteht die Provisionspflicht, wenn der nachgewiesene Interessent das Objekt mietet anstatt es zu kaufen oder umgekehrt. Das Ersatzgeschäft muss hierbei nicht gleichwertig sein und keine wirtschaftliche Identität haben.
8§: Der Eigentümer eines Objektes, der uns dieses zur Vermarktung angetragen hat, ist verpflichtet, uns bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages Namen und Anschrift des Käufers zu benennen, damit überprüft werden kann, ob dieser durch unsere Tätigkeit akquiriert wurde.
9$: Sollte sich der Eigentümer eines Objekts oder der Interessent für ein Objekt gegen einen Vertragsschluss mit einem nachgewiesenen potentiellen Vertragspartner entscheiden, gilt eine Nachwirkungsfrist von 2 Jahren. Sollte in diesem Zeitraum ein Vertrag mit einem von uns akquirierten Interessenten geschlossen werden, wird die vereinbarte Provision in voller Höhe fällig. Entsprechendes gilt im Falle der Vertragskündigung. Diese Frist beginnt mit der Vertragskündigung bzw. mit der Ablehnung des Interessenten zu laufen.
10§: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein, so sollen die Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Rechtswirksamkeit behalten.
11§: Für die Vermittlung oder den Nachweis berechnet der Makler dem Vertragspartner, der ihn mit der Vermittlung beauftragt hat, den im Exposé ausgewiesenen Provisionssatz. Dieser beträgt, sofern nicht andere Provisionssätze schriftlich vereinbart worden sind:
a- Bei Kauf von Haus- und Grundbesitz, mindestens jedoch vom Gesamtkaufpreis 3,57% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
b- Bei Vermietung oder Verpachtung von Wohnraum, jedoch nicht für Mieter unter Beachtung des § 2, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Bestellerprinzip) 2,38 Nettokaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
12§: Unsere Courtage ist fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss - unabhängig von dessen Erfüllung - sowie Ausübung eines Vorkaufsrechtes bzw. mit Zuschlag im Wege eines Zwangsversteigerungsverfahrens. 13§: ist der Kunde des Maklers Kaufman i.S. § 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen Wohn- oderGeschäftssitz in Deutschland, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtstand der Geschäftssitz des Maklers vereinbart.